Informationen

Qualifikationen unserer BetreuerInnen

Unsere BetreuerInnen sind ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet einen Gruppenleitergrundkurs zu machen. In diesem Kurs werden sie auf die ersten Schritte als Gruppenleitung vorbereitet. Sie lernen, worauf es in der Kinder- und Jugendarbeit ankommt und worauf Sie besonders achten müssen. Sie lernen ihre eigenen Stärken besser kennen und wie Sie diese, in bei den Kinder und Jugendlichen einsetzen können.

Ein Gruppenleitergrundkurs umfasst 50 Bildungsstunden und beinhaltet die folgenden Themenbereiche:
• Leitung und Arbeit im Team
• Gruppenpädagogik
• Organisation, Planung und Programmgestaltung
• Spielepädagogik
• Gruppenstunden
• Rechte und Pflichten
• Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
• Kindeswohl
• Umgang mit Konflikten

Zum Beantragen Ihrer Jugendleitercard (Juleica) benötigen unsere BetreuerInnen auch einen Erste-Hilfe Kurs.
Nach der Verjährung der Juleica (alle 3 Jahre), muss diese mit zwei 4-stündigen oder einer 8-stündigen Fortbildungen und einem neuen ersten Hilfkurs verlängert werden. Alle 5 Jahren muss die Präventionsschulung mit einer 3-stündigen Schulung wieder aufgefrischt werden.

Präventionsmaßnahmen unsere Jugendarbeit

Die Nachrichten und Schlagzeilen der vergangenen Jahre über Skandale und Missbrauchsfälle, die in der Kirche vorkamen, bleiben in Erinnerung und haben das Vertrauen von vielen Gläubigen in die Kirche erschüttert. Nicht nur die Gläubigen, sondern auch die verantwortlichen Amtsinhabenden wurden von dieser Erschütterung auf schwerwiegende Probleme aufmerksam gemacht. Die Deutsche Bischofskonferenz hat deshalb alle Bistümer aufgefordert, mit aktiver Präventionsarbeit solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Im Bistum Münster wird seit 2011 unter dem Motto „Augen auf –
Hinsehen und schützen“ an Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt gearbeitet. Ziel dieser Arbeit ist es,
dass alle Pfarreien unter Mithilfe der inzwischen beim Bistum und im BMO Vechta eingestellten Präventionsfachkräfte ein eigenes institutionelles Schutzkonzept entwickeln und umsetzen.
In unserer Pfarrei wurde 2017 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich in mehreren Arbeitssitzungen mit dem Thema beschäftigte und ein entsprechendes Konzept erarbeitete. Im Vorfeld dessen fand
eine umfassende Risikoanalyse statt. Dieses wurde im August 2018 in Kraft gesetzt. Da die Präventionsordnung eine Evaluation und Überarbeitung des Konzepts nach 5 Jahren vorsieht, haben sich
2023 der verantwortliche Pfarrer und die Präventionsfachkraft unserer Pfarrei zusammengesetzt, um die Überarbeitung anzubahnen. Diese zweite Auflage des institutionellen Schutzkonzeptes ist das Ergebnis der Evaluation und Überarbeitung auf der Basis der vom BMO 2022 veröffentlichten „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen“. Wir hoffen, mit diesem Schutzkonzept zu einer Sensibilisierung beizutragen, die Übergriffe, Misshandlung und Missbrauch verhindert, und so einen Beitrag zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Pfarrei St. Willehad zu leisten.

Schutzkonzept 2023